Neben Taufe und Erstkommunion ist die Firmung das dritte Sakrament zur Einführung in die Glaubensgemeinschaft der Kirche. Bei der Taufe sind es die Eltern und Paten, die versprechen, ihr – meist noch sehr kleines Kind – an den christlichen Glauben heranzuführen.
Bei der Erstkommunion sind die Kinder in der Regel acht oder neun Jahre alt – und die meisten haben ein Mitspracherecht, ob sie zum Kommunionkurs angemeldet werden möchten. In der Verantwortung stehen aber auch hier die Eltern. Bei der Firmung ist der Jugendliche 16 Jahre alt und zum ersten Mal selbst gefragt.
Der Begriff “Firmung” kommt vom lateinischen Wort (con-)firmare und bedeutet: stärken, befestigen. Der Jugendliche bekennt seinen Glauben und erhält die Zusage: Gottes Geist ist dir geschenkt und gibt dir die Kraft, dein Leben als Christ zu gestalten.
Zur Vorbereitung auf die Firmung nehmen die Jugendlichen an mehreren Firmtreffen teil, bei denen sie über ihren Glauben (und ihre Zweifel) ins Gespräch kommen.
In einem feierlichen Gottesdienst spendet der Bischof den Jugendlichen das Sakrament. Dazu taucht er den Daumen in Chrisam, legt dem Jugendlichen die Hand auf und salbt die Stirn des Jugendlichen (er zeichnet ein Kreuz auf die Stirn). Dabei spricht er ihn mit seinem Vornamen an und sagt: “Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den heiligen Geist.”
Während der Firmspendung steht ein Firmpate hinter dem Jugendlichen und legt ihm die Hand auf die Schulter. So zeigt er, dass er auch im übertragenen Sinn “hinter dem Jugendlichen steht”.