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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen weist Antrag gegen Kirchenverkauf in Altenessen ab und stützt damit die Positionen von Pfarrei St. Johann Baptist und Bistum Essen.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat den Antrag abgelehnt, dem Kirchenvorstand der Pfarrei St. Johann Baptist den Verkauf der Pfarrkirche über eine einstweilige Anordnung zu untersagen. Mit diesem Beschluss stützt das Gericht die Position von Kirchengemeinde und Bistum Essen, dass der Kirchenvorstand als demokratisch gewählte Vertretung der Katholiken in Altenessen durch einen Verkauf der Pfarrkirche den Weg für das Krankenhausprojekt in Altenessen samt neuer Kirche für die Gemeinde frei machen darf.
Text: Thomas Rünker (Bistum Essen)