Am 6. und 7. November 2021 findet die Wahl des ersten Kirchenvorstandes für unsere neugegründete Pfarrei Heilige Cosmas und Damian statt.

Für den neuen Kirchenvorstand unserer Kirchengemeinde sind 16 Mitglieder zu wählen.

Das maßgebende Alter für die Wahlberechtigung beträgt 18 Jahre und für die Wählbarkeit 21 Jahre.

Weitere Voraussetzung ist, dass es sich um Mitglieder der Kirchengemeinde handelt, die seit einem Jahr am Ort der Zivilgemeinde (Kommune) wohnen.

Auslegung der Wählerliste und Einspruchsmöglichkeit

Ab dem kommenden Wochenende (02./03. Oktober 2021) bis zum 10. Oktober 2021 liegt die Wählerliste zur Einsicht im Pfarrbüro im Verwaltungszentrum der Pfarrei, Joseph Schüller-Platz 5, 45327 Essen-Katernberg zu den üblichen Öffnungszeiten des Büros* aus. Jede/jeder Wahlberechtigte hat das Recht, die Wählerliste einzusehen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person in der Wählerliste eingetragenen Daten zu prüfen. Am Wahltag ist in den Wahllokalen nur wahlberechtigt, wer in dieser Wählerliste aufgeführt ist! Während der Auslegungsdauer ist jedes wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde befugt, Einspruch gegen die Wählerliste zu erheben. Nach Ablauf der Auslegungsfrist der Wählerliste (nach dem 10. Oktober 2021) sind Einsprüche gegen die Liste nicht mehr zulässig.

Veröffentlichung der Vorschlagsliste der Kandidatinnen und Kandidaten sowie Hinweise zur Ergänzungsmöglichkeit

Die vom Wahlausschuss erstellte Vorschlagsliste von Kandidatinnen und Kandidaten  für die Kirchenvorstandswahl wird ab dem 02. Oktober 2021 in, an oder vor allen Kirchen durch Aushang veröffentlicht. Die Vorschlagsliste kann auf Antrag von wahlberechtigten Gemeindemitgliedern ergänzt werden. Der Ergänzungsvorschlag ist gültig, wenn er von mindestens zwanzig Wahlberechtigten mit Vor-, Zunamen und Anschrift unterzeichnet und mit der Erklärung, dass die Vorgeschlagenen zur Annahme einer etwaigen Wahl bereit wären, bis drei Wochen vor dem Wahltermin (spätestens 17. Oktober 2021) beim Wahlausschuss eingereicht ist. Für den Zugang ist die rechtzeitige Abgabe im Pfarrbüro im Verwaltungszentrum der Pfarrei (Joseph-Schüller-Platz 5, 45327 Essen-Katernberg) ausreichend. Falls es Ergänzungsvorschläge gibt, werden diese nach Prüfung durch den Wahlausschuss und Feststellung ihrer Rechtmäßigkeit ab dem 23./24. Oktober 2021 in, an oder vor allen Kirchen durch Aushang bekanntgegeben.

Möglichkeit zur Briefwahl

Briefwahl ist auf Antrag möglich.

Der Antrag kann bis zum Mittwoch vor der Wahl während der Öffnungszeiten des Pfarrbüros im Verwaltungszentrum der Pfarrei (Joseph-Schüller-Platz 5, 45327 Essen-Katernberg)* gestellt werden. Er ist an den Vorsitzenden des Wahlausschusses zu richten. Der Briefwahlschein wird zusammen mit dem Briefwahlumschlag, dem Stimmzettel und dem Wahlumschlag dem Antragsteller oder seinem mit schriftlicher Empfangsvollmacht versehenen Vertreter ausgehändigt oder zugesandt.

Die Wählerin/der Wähler hat dafür zu sorgen, dass der Briefwahlschein und der verschlossene Wahlumschlag mit seinem Stimmzettel in dem verschlossenen Briefwahlumschlag so rechtzeitig übersandt oder übergeben wird, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der festgesetzten Wahlzeit bei dem Wahlvorstand eingeht. Auf dem Briefwahlschein hat der Wähler zu versichern, dass er den Stimmzettel persönlich gekennzeichnet hat.

Pfarreiangehörige mit Sperrvermerken im Meldewesen können nicht in den Wahllokalen wählen, sondern müssen die Briefwahl beantragen.

Da die Wahlberechtigten der Pfarrei (anders als bei der Wahl des Pfarrgemeinderates**) nur in dem Wahlraum wählen dürfen, der im Bezirk bzw. der Gemeinde unserer Pfarrei liegt, in dem sie selbst wohnen, empfiehlt sich für alle, denen die Wahl in ihrem Wahllokal nicht möglich ist, die Briefwahl zu beantragen.

Einladung zur Wahl

Am 06./07. November 2021 sind alle Wahlberechtigten (s.o.) aufgerufen und herzlich eingeladen sich an den Wahlen zum Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand zu beteiligen!

Die Wahlräume und Wahlzeiten für die Kirchenvorstandswahl werden mit denen zur PGR-Wahl identisch sein und eigens für die Kirchenvorstandswahl spätestens ab dem 23./24. Oktober 2021 in, an oder vor allen Kirchen durch Aushang veröffentlicht. Wem es an diesen Tagen nicht möglich ist an der Wahl teilzunehmen, ist herzlich gebeten, die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen.

Weitere allgemeine Informationen zur Kirchenvorstandswahl stehen auf der Homepage des Bistums Essen und sind dort unter diesem Link zu finden.

*Öffnungszeiten des Pfarrbüros im Verwaltungszentrum der Pfarrei (Joseph-Schüller-Platz 5, 45327 Essen-Katernberg):

  • Montag           10:00-12:00 Uhr
  • Dienstag          10:00-12:00 Uhr
  • Mittwoch        geschlossen
  • Donnerstag     15:00-17:00 Uhr
  • Freitag             10:00-12:00 Uhr
  • Samstag und Sonntag geschlossen

**Für die Pfarrgemeinderatswahl können Wahlberechtigte auf Antrag auch in einem anderen Wahllokal wählen (siehe dazu die Informationen zur PGR-Wahl).

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