Samstag, 21. Dezember 2024
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Corona-Schutzkonzept

Das zuletzt gültige Hygiene- und Sicherheitskonzept zum Schutz vor Infizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Version 3.0, gültig ab 09.04.2022, siehe unten) wird mit Wirkung ab Pfingsten (05.06.2022) insgesamt außer Kraft gesetzt.

Damit ist pfarreiliches bzw. gemeindliches Leben ohne Einschränkungen wieder wie in Vor-Coronazeiten erlaubt und auch erwünscht. Die Außerkraftsetzung des bisherigen Regelwerkes bedeutet insbesondere, dass

• die Maskenpflicht in Kirchen- und Gottesdiensträumen entfällt, sie ist nunmehr weder am Sitzplatz noch beim Hineingehen noch beim Verlassen des Kirchenraumes noch bei Bewegungen innerhalb des Gottesdienstes vorgeschrieben,
• auch beim Gemeindegesang die Maske nicht mehr verpflichtend zu tragen ist,
• keine Beschränkungen / Vorgaben für Mitwirkende an Gottesdiensten mehr bestehen,
• Chöre wieder ohne Einschränkungen proben und auftreten können,
• die Büchereien wieder uneingeschränkt genutzt werden können,
• Pfarrzentren und Gemeinderäume und Jugendheime wieder vollumfänglich und ohne Einschränkungen nutzbar sind
• …

Mit der Aufhebung aller Beschränkungen folgen wir dem aktuellen politischen Kurs im Lande und den Empfehlungen des Bistums. Überall wird zurzeit weitgehend auf Eigenverantwortlichkeit im Umgang mit dem Coronavirus gesetzt. Auch wir wollen daher „angemessenes und rücksichtsvolles Verhalten“ in die individuelle Einzelverantwortung zurückgeben und – einstweilen – nicht mehr durch Regelwerke eingreifen.

Bei aller Leichtigkeit und Freude über die Aufhebung von Restriktionen wissen wir, dass Corona immer noch nicht überwunden ist und – wenn wir Pech haben und schneller als allen lieb sein kann – neue Einschränkungen erforderlich machen kann.

Die Außerkraftsetzung aller Regelungen heißt daher ausdrücklich nicht, dass wir ab sofort so tun sollten, als hätte es Corona nie gegeben oder als sei die Pandemie überwunden. Werden Sie bitte auch zukünftig nicht unvernünftig. Es ist insbesondere nach wie vor nicht verboten, gängige Hygieneregeln einzuhalten, gut und oft zu lüften und insbesondere gegenüber Menschen, die nach wie vor große Angst und Respekt vor einer Infektion haben, Rücksicht zu nehmen.

Lassen Sie uns versuchen, unsere fast vergessene Normalität wieder zu leben und tatsächlich in allen Bereichen, die unsere Pfarrei ausmachen, durchzustarten. Nutzen wir die Gunst der Stunde und hoffen, dass die Lockerungen nicht zum Bumerang werden!

Die Außerkraftsetzung des Hygiene- und Sicherheitskonzeptes zum Schutz vor Infizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wird vom Vorsitzenden des Kirchenvorstands der Pfarrei Hll. Cosmas und Damian mit Wirkung ab 05.06.2022 (Pfingsten) in Kraft gesetzt.

Essen, den 03.06.2022
Ihr Pfarrer Ingo Mattauch
Vorsitzender des Kirchenvorstandes der Pfarrei Hll. Cosmas und Damian

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