(Dieser Beitrag erschien – immer wieder aktualisiert – in der Zeit vom 10. April bis zum 14. Mai 2020)
Wegen der aktuellen Lage gelten zur Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus folgende Regelungen:
Alle öffentlichen Gottesdienste in unserer gesamten Pfarrgemeinde bleiben voraussichtlich bis einschließlich 29. Mai ausgesetzt.
Lesen Sie hierzu den aktuellen Brief des Bischofs von Essen und das Anschreiben des gemeinsamen Pastoralteams von St. Nikolaus und St. Johann Baptist
Insbesondere fallen in der näheren Zukunft auch einige geplante Sonderveranstaltungen aus. Lesen sie hierzu das Anschreiben der Pastoralkonferenz von St. Nikolaus.
Hier erhalten Sie Informationen über die im Internet oder über die TV-Sender übertragenen Gottesdienste:
- Live-Übertragungen von Katholisch.de (aus verschiedenen Kirchen bundesweit)
- Übersicht der ARD
- Übersicht ZDF
- Übersicht aller katholischer Verkündigungssendungen über kirche.tv
Für das „Stille Gebet“ bleiben die Kirche St. Nikolaus montags bis freitags von 09:00 – 12:00 Uhr und die Kirche St. Elisabeth montags bis freitags von 16:00 – 18:00 Uhr bis auf Weiteres geöffnet.
Auch in unserer Kirche Heilig Geist gibt es die Möglichkeit für ein persönliches, stilles Gebet, und zwar sonntags von 11:00 – 12:00 Uhr. Während dieser Zeit ist immer ein Seelsorger und Ansprechpartner vor Ort.
Falls Sie von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen wollen, so achten Sie unbedingt darauf, nur einzeln oder zu zweit die Kirche zu betreten und auf jeden Fall den notwendigen Sicherheitsabstand einzuhalten. Nehmen Sie Rücksicht auf sich und andere!
Es gelten weiterhin die folgenden verbindlichen Regelungen:
- Das Gemeindezentrum Termeerhöfe 10 bleibt bis auf Weiteres ausnahmslos für alle Veranstaltungen geschlossen. Infolgedessen fallen auch alle Chorproben sowie alle Termine der Verbände (KAB, kfd, Kolping, ARG etc.) vorläufig aus.
- Die KOT St. Joseph bleibt ebenfalls geschlossen.
- Seit dem 20. April sind das Pfarrbüro und auch die Friedhofsverwaltung für Anliegen, die sich nicht telefonisch erledigen lassen, geöffnet. Der Zutritt ist jedoch nur einzeln und unter Wahrung des notwendigen Sicherheitsabstandes gestattet.
- Trauerfeiern aus Anlass von Beisetzungen finden bis auf Weiteres nicht in den Kirchen oder Trauerhallen statt, sondern müssen im Freien und nur im engsten Familienkreis gefeiert werden.
Weitere Informationen, insbesondere zu eventuellen neuen Terminen der abgesagten Veranstaltungen, erhalten Sie so schnell wie möglich hier an dieser Stelle.